BTB-Programm für den technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienst
- Die Bedeutung technisch-naturwissenschaftlicher Prozesse zur Fortentwicklung einer humanen Gesellschaft muss sachkundig und für jedermann verständlich dargestellt werden. Der Technik- und Fortschrittsfeindlichkeit, wo immer sie auftritt, muss sachlich, aber entschieden begegnet werden. Andererseits darf es keinen Missbrauch technisch-naturwissenschaftlicher Erkenntnisse geben.
- Umweltpolitik ist ohne Technik nicht möglich. Technik ohne Rücksicht auf umweltpolitische Notwendigkeiten darf es nicht geben. Wir brauchen nicht weniger Technik, sondern mehr Technik, aber umweltfreundlichere Technik.
- Bei der Einführung neuer Technologien, bei Planung und Ausführung technischer Projekte ist eine fachkundige Güteabwägung in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung geboten. Den in Naturwissenschaft und Technik Tätigen kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu.
- Neue Technologien sind für die weitere Humanisierung der Arbeitswelt und nicht einseitig zur Rationalisierung personalintensiver Arbeitsvorgänge zu nutzen.
- Technisch-naturwissenschaftlicher Sachverstand ist bei Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen stärker als bisher zu nutzen.
- Politisch begründete Fehlentscheidungen und -entwicklungen dürfen andererseits nicht einseitig und unbegründet den Ingenieur- und Naturwissenschaftlern angelastet werden.
- Das Umweltstrafrecht darf nicht dazu führen, dass bei Interessenkonflikten die Beschäftigten der technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungen trotz sachgerechter Amtsführung kriminalisiert werden. Sie verdienen den Schutz ihrer Dienstherren.
- Komplizierte technische Vorgänge und Planungsvorhaben sind dem Bürger in verständlicher Form darzustellen. Es besteht eine "Bringschuld" der Experten. Der Bürger darf sich nicht "vergewaltigt" fühlen. Er muss überzeugt werden.