Rechtsschutz
Der BTB Landesbund Nordrhein-Westfalen bietet seinen Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz. Kernelement ist der berufsbezogene Rechtsschutz, der alle dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen umfasst, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder früheren beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst stehen.
Der so angebotene Rechtsschutz umfasst auch Themen des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstverhältnis haben (wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung). Selbst in Strafverfahren kann die Mitgliedsgewerkschaft im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähre, wenn ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist.
Disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einen Beamten haben stets einen unmittelbaren dienstlichen Bezug, weshalb auch hier Rechtsschutzgewährung und -durchführung in Betracht kommen.
Einen Antrag auf Rechtsschutz können Sie über unsere Internetseite an die Rechtsschutzbeauftragten des BTB NRW zur Prüfung stellen.
Diensthaftpflichtversicherung
Der BTB Landesbund Nordrhein-Westfalen hat mit der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) für seine Mitglieder eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese umfasst je Schadensereignis folgende Leistungen:
- 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden, bei Haftpflicht- und Regressansprüchen aus dienstlichen Verrichtungen
- 50.000 Euro für das Abhandenkommen von zum dienstlichen Gebrauch überlassenen Schlüsseln
Freizeit- und Unfallversicherung
Für weitere unvorhergesehene Ereignisse hat der BTB NRW zusätzlich eine Freizeit- und Unfallversicherung für seine Mitgliederabgeschlossen. Diese umfasst je Schadensereignis folgende wesentlichen Leistungen:
- 2.500 Euro Todesfallentschädigung
- 4.500 Euro Invaliditätsentschädigung als einmalige Kapitalentschädigung bei Ganzinvalidität. Bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.
- 6,00 Euro pro Tag Unfall-Krankenhaustagegeld bei der vollstationären Behandlung (Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden als zwei Kalendertage gerechnet.)