Der Rechtsschutz ist und bleibt ein wichtiges Feld der gewerkschaftlichen Arbeit. Deshalb gewährt der BTB Landesbund Nordrhein-Westfalen seinen Mitgliedern auf Antrag berufsbezogenen Rechtsschutz. Grundlage hierfür ist die Rahmenrechtschutzordnung (RRSO) des dbb. Weitere Informationen zur RRSO finden Sie auf den Internetseiten des dbb.
Gemäß der Rahmenrechtschutzordnung hat ein Mitglied, das ein Verfahren mit dem Rechtsschutz des dbb NRW führen will, zunächst über seine Mitgliedsgewerkschaft einen Antrag auf Rechtsschutzgewährung zu stellen und die Entscheidung der Rechtsabteilung des dbb NRW abzuwarten. Sollte es sich vorab an einen Rechtsanwalt wenden, muss das Mitglied damit rechnen, die entsprechenden Kosten selber tragen zu müssen.
Grundsätzlich soll Rechtschutz nur durch die Juristen des dbb geführt werden, wobei besondere Ausnahmen für Straf- und Disziplinarverfahren gelten.
Die Rechtsexperten des dbb sind Volljuristen, die Sie im Falle des Falles bei rechtlichen Schwierigkeiten, die dienstlich auftreten, beistehen.
Wenn Sie einen Antrag auf Rechtsschutz stellen möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus. Die Angaben werden datenschutzkonform ausschließlich den Rechtsschutzbeauftragten des BTB Landesbundes übermittelt.