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Außenansicht des LBV
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW - Foto: LBV NRW

Ablehnungsbescheide des LBV NRW

Das LBV NRW versendet aktuell Ablehnungsbescheide an die Beamtinnen und Beamten, die für das Jahr 2022 Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben.

Der DBB NRW hat mehrfach versucht bei der Landesregierung darauf hinzuwirken, die Widerspruchsbescheide ruhend zu stellen, damit die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation für das Haushaltsjahr 2022 durch Musterklagen gerichtlich überprüft werden kann.

Die Landesregierung ist jedoch der Auffassung, dass nach abschließender Prüfung die Alimentation für das Jahr 2022 verfassungsgemäß ist und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Der DBB NRW kann aufgrund der hohen Anzahl von Widersprüchen leider keinen individuellen Rechtschutz gewähren. Die führt dazu, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ab Zustellung des Ablehnungsbescheides 1 Monat Zeit haben eine Klage beim Gericht einzureichen, sofern sie das wollen.

Für die Betroffenen ergeben sich jetzt drei Möglichkeiten:

  1. Besteht eine private Rechtsschutzversicherung kann, sofern dieser Sachverhalt mitversichert ist, über diese die Klage eingereicht werden.
  2. Die Klage kann auch ohne Rechtsschutzversicherung und anwaltliche Unterstützung beim Gericht eingereicht werden.

Im Internet gibt es bereits Klagemuster die verwendet werden können.
Die Gerichtskosten werden vermutlich, unter Ansatz des pauschalen Streitwertes von 5000 Euro, bei ca. 480 Euro liegen. Sollte die Klage nicht aussichtsreich sein, kann ggf. nach Benachrichtigung durch das Gericht die Klage zurückgezogen werden. Dabei würde sich die Gebühr auf etwa 1/3 (ca. 160 €) reduzieren.

Verbindliche Voraussagen zu Chancen oder anfallenden Kosten können wir leider nicht geben.

  1. Es wird keine Klage innerhalb der einmonatigen Frist eingereicht. Nach Ablauf der Klagefrist kann kein Rechtsmittel mehr in Anspruch genommen werden.

Den aktuellen Beitrag des DBB NRW zu dem Thema können Sie hier lesen.

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