Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung in der Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen erzielt. Vorausgegangen waren drei sehr kontroverse Verhandlungsrunden, bundesweite Warnstreiks und Aktionen mit sehr großer Beteiligung, ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren und eine weitere, vierte Verhandlungsrunde in Potsdam. Die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften haben sich nun auf der Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf deutliche Entgelterhöhungen geeinigt, die die enormen Preissteigerungen der letzten Zeit abfedern und die Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen dauerhaft aufwerten.

Das Verhandlungsergebnis erkennt die hervorragenden Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst an und hilft, die seit Monaten anhaltend hohe Inflation zu bewältigen. Die vereinbarten Entgelterhöhungen werden sich bei den betroffenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dauerhaft deutlich im Portemonnaie bemerkbar machen. Die auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission beruhende Kombination aus Sockelbetrag, darauf aufsetzender prozentualer Erhöhung und Mindestbetrag zum 1. März 2024 führt überall zu einem starken Anstieg der Tabellenwerte und berücksichtigt insbesondere die unteren Entgeltgruppen.

Dass ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte, ist auch dem großen Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten zu verdanken. Die bundesweiten Demonstrationen und Warnstreikaktionen seit Januar haben der Arbeitgeberseite gezeigt, dass die Beschäftigten mehr Wertschätzung erwarten und auch bereit sind, dafür zu kämpfen. Die DBB-Bundestarifkommission hat den Kompromiss insgesamt positiv bewertet und dem Abschluss mit großer Mehrheit zugestimmt.

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