Das Ergebnis in Kürze:

Bis März 2022 wird eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 € gezahlt.
Eine lineare Erhöhung von 2,8 Prozent der Tabellenentgelte erfolgt zum 1. Dezember 2022.
Erreicht wurde außerdem, dass der Arbeitsvorgang und damit die Basis einer guten Eingruppierung nicht verschlechtert worden ist.
Dieser Erfolg hatte allerdings den Preis, dass außer im Bereich des Gesundheitswesens die TdL zu weiteren notwendigen Verbesserungen nicht bereit war.
Aus Sicht des BTB haben die Landesregierungen noch nicht realisiert, wie groß in den Landesverwaltungen der Fachkräftemangel bei einer enorm großen Anzahl an bevorstehenden Personalabgängen in den nächsten Jahren sein wird. Ohne gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist kein verlässlicher und kompetenter Staat zu machen. Das Tarifergebnis TV-L 2021 wird die Personalprobleme weiter verschärfen.
Das linear eher schwache Ergebnis von 2,8 Prozent auf eine Laufzeit von 24 Monaten wird durch eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € lediglich temporär abgemildert.

Für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es mehr und die Beschäftigten haben es verdient. In einer Zeit der permanenten politischen Wechselwirkung haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Funktionsfähigkeit des Staats aufrechterhalten und ihre Kompetenzen erneut unter Beweis gestellt. Dies konnten Bürger und ebenso Arbeitgeber erfahren. Eine Erkenntnis, die den Vertretern am Verhandlungstisch abhanden gekommen ist.

Die wichtigsten Ergebnisse:

Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022)
2,8 Prozent Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022
Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung um 50 Euro, der Pflegebereich um 70 Euro
Vertragslaufzeit 24 Monate
Der BTB sieht in dem Ergebnis TV-L 2021 keinen Fortschritt für einen attraktiven öffentlichen Dienst. Es ist ein, unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen, erzieltes Ergebnis. Welches nach vielen Worten der Wertschätzung und des Dankens doch ernüchternd zur Kenntnis zu nehmen ist.
Denn die politischen Verantwortungsträger in den Landesregierungen, sehen über die Probleme der Beschäftigten schlicht hinweg.

Als nächste Aufgabe steht die zeit- und inhaltsgleiche Übertratung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten in den Ländern an. Über die Entwicklung werden wir informieren.