SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verbessert den Infektionsschutz in der Arbeitswelt - Homeoffice muss angeboten werden und Kontakte müssen reduziert werden

Am 27.02.2021 ist die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes in Kraft getreten. Sie wurde auf Grund der Dringlichkeit als Ministerverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates verabschiedet und ist zunächst bis zum 15.03.2021 befristet. Zu den wesentlichen Inhalten der Verordnung gehören der Ausbau von Telearbeit, um möglichst eine Verlagerung von Arbeit in die private Wohnung zu erreichen und damit betriebliche Personenkontakte zu reduzieren.

Kontrolliert werden die neuen Anforderungen in NRW durch die Arbeitsschützer bei den Bezirksregierungen, von denen viele Kolleginnen und Kollegen in der Fachgruppe Arbeitsschutz und Umweltschutz im BTB NRW organisiert sind und damit einen großen Beitrag zur weiteren Reduzierung des Infektionsrisikos bei der Arbeit leisten.

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