Nach vielen intensiven Gesprächen und harter Sacharbeit mit dem BMI, BMVI, ver.di und dem dbb wurden am 11. September 2019 in der ständigen Arbeitsgruppe zur „Die Deutsche Autobahn GmbH“ die beamtenrechtlichen Anwendungsrichtlinien verabschiedet. Die Anwendungsrichtlinie ist per Erlass am 27. September 2019 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Kraft gesetzt worden und schafft mit ihren Regelungen für alle wechselwilligen Beamtinnen und Beamten die notwendige Klarheit, Verbindlichkeit, Schutz sowie reichlich Perspektiven für die Zukunft.

Nach mehr als einjähriger Verhandlungszeit hatten vorher die Tarifpartner ein Tarifwerk vorgelegt, mit dem die Beschäftigten, die nun vor der Wahl stehen, zur neuen Autobahn GmbH zu wechseln, eine verlässliche Grundlage haben, ihre Entscheidung zu treffen.

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