Aufgrund der angespannten Nachwuchslage in den Dezernaten 33 (Flurbereinigungsbehörden) der Bezirksregierungen in NRW, lud der BTB-Fachgruppenvorstand Ländliche Entwicklung und Bodenordnung (LEB) NRW den Staatssekretär Dr. Bottermann aus dem MULNV NRW zum intensiven Gespräch am 29. August 2019 vor Ort ein. Wie bereits im Magazin Nr. 6/2019 angesprochen, wird die Personaldecke bei der Agrarverwaltung um ca. 50 % in den nächsten 9 Jahren schrumpfen. Dies war der Aufhänger für das Gespräch.


Das Treffen fand im Flurbereinigungsverfahren Olfen mit den Vertretern des MULNV NRW, Staatssekretär Dr. Bottermann und Frau Hunke–Klein, Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Münster Frau Feller, Bürgermeister der Stadt Olfen Herr Sendermann und den Kolleg*inn*en der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster statt. Der Staatssekretär hob im Namen der Landesregierung deutlich die Bedeutung der Flurbereinigung hervor.

Flurbereinigung hat nach wie vor einen hohen Stellenwert bei der Landesregierung.

Los ging es, beim Lohnunternehmer Brüse, mit einer beeindruckenden Darstellung „David gegen Goliath“.

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Abbildung 1: von links nach rechts: Birgit Kehl (Dez. 33 BR-Münster), Dagmar Bix (Dez. 33 BR-Münster), Benedikt Timmer (BTB NRW FG LEB), Thomas Lange (Dez. 33 BR-Münster), Wilhelm Sendermann (Bürgermeister Stadt Olfen), Dr. Heinrich Bottermann Staatssekretär (MULNV NRW), Bernhard Brüse (Lohnunternehmen), Martina Hunke-Klein (MULNV NRW)

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 Abbildung 2: Landwirtschaftliche Maschinen gestern und heute

 

Herr Brüse, zugleich auch als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Olfen, präsentierte historische und moderne Nutzfahrzeuge und veranschaulichte sehr plakativ die geänderten Nutzungsansprüche an das ländliche Wegenetz.
Während der Bereisung erläuterten die Kolleg*inn*en der Flurbereinigungsbehörde Münster anschaulich die zukunftsausgerichteten Veränderungen im Flurbereinigungsverfahren. Frau Kehl und Herr Grothues zeigten die Umsetzung des Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG und stellten die vielfältigen Nutzungskonflikte (Bewirtschaftung, Erholung etc.) dar.

 

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Abbildung 3: von links nach rechts: Dagmar Bix (Dez. 33 BR-Münster), Martina Hunke-Klein (MULNV NRW), Benedikt Timmer (BTB NRW FG LEB), Bernhard Brüse (Lohnunternehmen), Regierungspräsidentin Dorothee Feller (Bezirksregierung Münster) Dr. Heinrich Bottermann Staatssekretär (MULNV NRW)

 

Herr Lange beschrieb die umgesetzten Kompensationen- und Landschaftsentwicklungsmaßnahmen für die Stärkung der Biodiversität. Somit bot sich ein Spiegelbild der komplexen Arbeitsbereiche für die Mitarbeiter* innen der Flurbereinigungsverwaltung.
Im Anschluss fand das Gewerkschaftsgespräch mit den Vertretern des MULNV NRW und dem BTB-FG-Vorstand LEB statt. Der Schwerpunkt lag auf der derzeitigen Nachwuchsgewinnung. Der Vorstand schilderte die aktuellen Sorgen, was geschehen könnte, wenn keine Veränderungen in den Ausrichtungen eingeleitet werden.

Nur 2x Stellen von 22 offenen Anwärterstellen konnten zum 01. 08. 2019 landesweit innerhalb der 5 Flurbereinigungsbehörden besetzt werden

2019 hätten 22 Anwärter*innen bei den Dezernaten 33 zur Ausbildung (Laufbahn 2.1) eingestellt werden können. Real wurden davon nur 2 Stellen zum 1. August 2019 besetzt. Bei diesen Einstellungszahlen und den o. g. Abgangszahlen ist die Handlungsfähigkeit der Agrarverwaltung so stark eingeschränkt, dass nur bestehende Flurbereinigungsverfahren mit angezogener Handbremse abgearbeitet und kaum neue Verfahren eingeleitet werden können.
Der BTB- FG-Vorstand LEB diskutierte mit dem Staatssekretär Dr. Bottermann folgende Lösungsmöglichkeiten, um die Attraktivität der Beamtenausbildung in der Agrarverwaltung zu steigern:


1. Anhebung der Sonderzuschläge
2. Eingangseinstellung A 11
3. Novellierung der Ausbildungsverordnung: Verkürzung der Ausbildungsdauer und Einführung des Dualen Studiums
4. Aufstellung Regelkatalog für Verkürzung der Probezeit

Der Vorstand hofft, dass diese Lösungsvorschläge die Flurbereinigungsbehörden zukünftig im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern besser aufstellen und eine erfreulichere Perspektive bieten.


Dr. Bottermann nahm die Anregungen auf, dies hausintern zu prüfen und mit dem Innenministerium (IM) zu klären. Die Abstimmung zwischen beiden Ministerien ist notwendig, da das IM federführend bei der Novellierung und der Anhebung für Sonderzuschläge bei den Anwärter*innen und Referendar*inn*en ist.

Der FG-Vorstand dankt allen Akteur*inn*en insbesondere den Kolleginnen und Kollegen des Dezernates 33 der Bezirksregierung Münster. Ebenso gilt unser Dank dem Landhaus Füchtener Mühle in Olfen, für das angenehme Ambiente.

Der Dialog wird fortgesetzt …