KoalitionsvertragAm 26.06. wurde in Düsseldorf der Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP unterzeichnet. In Rekordgeschwindigkeit hatten sich die beiden Parteien nach der Landtagswahl am 14. Mai auf eine gemeinsame Linie für die Regierungszeit 2017-2022 geeinigt. Wir haben den 121 Seiten starken Koalitionsvertrag auf Aussagen durchforstet, die Bezug zu technischen Fachverwaltungen bzw. deren Aufgabenwahrnehmung haben.

Wie ein roter Faden zieht sich der Bürokratieabbau durch den Koalitionsvertrag. Vom bürokratiefreien Jahr für Neugründungen (S. 31), über die Vereinfachung von Gesetzen, Regelungen und Prozessen (S. 32 u. 43), der Einführung eines Bürokratie-TÜVs (S.33), der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (S. 34 u. 48) bis hin zur Aufgabenkritik (S. 53) und ggf. Verlagerung von hoheitlichen Aufgaben an Selbstverwaltungen der Wirtschaft (S. 44 ).

Aber auch ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und eine Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst (S. 54) sind Bestandteil des Vertrages. Dementsprechend wird beabsichtigt, das Dienstrecht weiterzuentwickeln. Demnach ist es von zentraler Bedeutung, gute Arbeitsbedingungen und faire Aufstiegschancen zu garantieren, da diese Voraussetzungen für die Gewinnung hochqualifizierter Nachwuchskräfte seien. Insbesondere werden folgende Maßnahmen angedacht:
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Stärkung des Gesundheitsmanagements
• Sicherheitskonzept für die gesamte Landesverwaltung (Schtz vor Gewalt)
• Entlastung von bürokratischen Prozessen bei der Beihilfe
• Chancengleichheit für Frauen und Männer
• Verfallsschutz für angeordnete Mehrarbeit und einmalige Möglichkeit, sich bereits angefallende Mehrarbeit freiwillig finanziell abgelten zu lassen
• Einführung von Lebensarbeitszeitkonten.

Der Arbeitsschutz findet Anklang im Koalitionsvertrag auf der S. 46. Hier wird festgehalten, dass der Arbeitsschutz zu fairen Wettbewerbsbedingungen beiträgt und so die sozialen Systeme langfristig entlastet werden. Die Arbeitsschutzverwaltung garantiert die Grundlage für gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Gesunderhaltung der Beschäftigten bei der Arbeit.


Alle großen Landesbetriebe sollen einer Organisationsanalyse unterzogen werden (S.56). Für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) und Straßen.NRW wird ab 2020 das „Building Information Modeling“ (BIM) verpflichtend festgelegt und öffentlich-private Partnerschaften unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit angestrebt (S.33). Bei Straßen.NRW sollen die Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten verstärkt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass mehr externe Vergaben möglich werden (S.48). Die vom Bund beschlossene Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr soll konstruktiv und zielorientiert auch im Interesse der Beschäftigten begleitet werden und mindestens eine Tochtergesellschaft ihren Sitz in NRW erhalten (S.49). Der BLB soll für Mieter, Steuerzahler und Beschäftigte effizienter werden. Um ein leistungsstarkes und wettbewerbsfähiges Management für die Liegenschaften des Landes zu erhalten soll eine Konzeption erarbeitet werden, die auch eine Vorreiterrolle in baueffizienter, bautechnischer und baukultureller Hinsicht umfasst (S.56).

Im Verbraucherschutz hat die Lebensmittel- und Produktsicherheit einen besonders hohen Stellenwert (S.72 u. 86). Dazu setzt die Verbraucherschutzpolitik auf schlagkräftige, an wirklichen Risikopunkten orientierte öffentliche Kontrollen. Die so genannte „Hygiene-Ampel“ wird abgeschafft, weil sie nur eine Scheintransparenz erzeugt. Es soll stattdessen eine Regelung geschaffen werden, die Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen (S.87).

Der Umweltverwaltung wird auf S. 81 nur wenige Zeilen gewidmet. Sie soll höchsten Ansprüchen an Effizienz genügen. Es gelten die Grundsätze der Kooperation und der freiwilligen Verbindlichkeit die, insoweit es möglich ist, Vorrang vor Vorschriften haben. Marktwirtschaftliche Anreize sollen den Instrumenten des Ordnungsrechtes vorgehen.

Aus den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages soll ein Arbeitsprogramm der Landesregierung entstehen, in dem konkrete Umsetzungsmaßnahmen benannt werden sollen. Der BTB NRW wird sich in Gesprächen mit Regierungsmitgliedern und Landtagsabgeordneten für die Belange der technischen Fachverwaltungen einsetzen.

Die ausführlichen Passagen mit Bezug zu den (technischen) Verwaltungen aus dem Koalitionsvertrag finden Sie hier.

Den gesamten Koalitionsvertrag finden sie hier.